KfW 458

Heizungsförderung: bis zu 80 Prozent Zuschuss für die neue Heizung

Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, eine Solarthermie- oder Biomasseanlage oder einen Wärmenetzanschluss tauscht, erhält einen Zuschuss aus dem Programm KfW 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, Haushalte mit kleinerem Einkommen erhalten mehr.

Hinweis: Förderkonditionen, Zinssätze und Fördermittel können sich jederzeit ändern, auch kurzfristig. Die jeweils aktuellen Bedingungen finden Sie direkt bei der KfW auf kfw.de. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung, den wir im Gespräch mit Ihnen prüfen.

KfW 458: Illustration: Wohnhaus mit Wärmepumpe und Zuschuss-Münze

Neue Richtlinie

Die Bausteine des Zuschusses KfW 458

BausteinAnträge bis 20.07.2026Anträge ab 21.07.2026
Grundförderung30 Prozent30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus20 Prozent16 Prozent, sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Punkte
Einkommensbonus30 Prozent bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro
Familienzuschlagnicht vorgesehenEinkommen wird um 10.000 Euro gemindert, wenn ein Kind unter 18 im Haushalt lebt
Effizienzbonus Wärmepumpe5 Prozententfällt
förderfähige Kosten erste Wohneinheit30.000 Euro28.000 Euro, sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 750 Euro
Höchstsatz70 Prozent70 Prozent, für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen bis 80 Prozent
höchster Zuschuss erste Wohneinheit21.000 Euro22.400 Euro

Ablauf

So beantragen Sie den Zuschuss

1

Angebot einholen

Sie schließen mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der von der Förderzusage abhängig ist. Das ist vor dem Antrag erlaubt.

2

Antrag bei der KfW

Den Zuschuss beantragen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“, mit der Bestätigung Ihres Fachbetriebs oder Energieberaters.

3

Umsetzen und nachweisen

Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnungen ein, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Den Eigenanteil können Sie über den Ergänzungskredit der KfW (Programm 358/359) finanzieren. Er ist nur zusammen mit einer bereits erteilten Zuschusszusage erhältlich. Alternativ binden wir die Kosten in eine Anschlussfinanzierung oder einen Modernisierungskredit ein.

Rechenbeispiel

Was eine Familie in der Ortenau erhält

Eine Familie mit einem Kind ersetzt im Oktober 2026 ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe für 32.000 Euro. Das Haushaltseinkommen liegt bei 45.000 Euro, mit Familienzuschlag zählen 35.000 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro. Der Fördersatz: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus, zusammen 76 Prozent. Das ergibt 21.280 Euro Zuschuss.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, ist die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizungstausch entfallen. Gefördert wird aber weiterhin nur eine klimafreundliche Heizung. Wer jetzt tauscht, profitiert noch vom vollen Klimageschwindigkeitsbonus, der ab Februar 2027 sinkt.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Wird eine neue Gasheizung gefördert?

Nein. Gefördert werden Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Wärmenetzanschlüsse, Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen, nicht aber reine Gas- oder Ölheizungen.

Welches Einkommen zählt?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen, in der Regel der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag laut Steuerbescheid.

Bekommen auch Vermieter den Zuschuss?

Ja, die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.

Was ändert sich 2027?

Ab 1. Februar 2027 sinken Bonus und förderfähige Kosten halbjährlich. Für das erste Quartal 2027 ist zudem ein neuer Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen angekündigt.

Steht bei Ihnen ein Heizungstausch an?

Wir rechnen Zuschuss, Ergänzungskredit und Eigenanteil gemeinsam mit Ihrer Finanzierung. Kostenfrei, telefonisch, per Video oder in Eschbach.

Lieber kurz schreiben?Schreiben Sie uns über WhatsApp Business. Unterlagen und persönliche Daten senden Sie bitte über das Kundenportal.
Nachricht über WhatsApp

Passend dazu

Verfasst von Oliver Brand, Geschäftsführer der Baufi-Zentrum Baden GmbH, seit 1991 in der Baufinanzierung tätig. Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026.