Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Erstmals veröffentlicht am 2. März 2026. Überarbeitet und aktualisiert am 5. Oktober 2026.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Es löst die bisherigen Heizungsregeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das sogenannte
Zustimmungsgesetz“, ab. Für Eigentümer bleibt dabei vor allem eines wichtig: Energetische Modernisierung ist in erster Linie eine Frage der Finanzierung und des Werterhalts.

Der Stand des Gesetzes
- 13. Mai 2026: Beschluss im Bundeskabinett
- 10. Juli 2026: Beschluss im Bundestag
- 29. Juli 2026: Inkrafttreten, weitere Regelungen folgen stufenweise ab 2027
Was sich beim Heizen ändert
| Thema | Bisher (GEG) | Jetzt (GModG) |
|---|---|---|
| 65 Prozent erneuerbare Energien | Pflicht für neue Heizungen | entfällt |
| Neue Öl- und Gasheizungen | stark eingeschränkt | wieder zulässig |
| Betriebsverbote für alte Heizkessel | vorgesehen | entfallen |
| Klimaschutz beim Brennstoff | über Technikvorgaben | über steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe |
Was ist die „Bio-Treppe“?
Wer eine neue Öl- oder Gasheizung betreibt, muss schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Das kann den Betrieb fossiler Heizungen langfristig verteuern. Rechnen Sie das bei der Wahl Ihrer Heizung mit ein.
Förderung bleibt der wichtigste Hebel
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft in überarbeiteter Form weiter. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Förderung für den Heizungstausch bis mindestens 2029 abgesichert. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent, hinzu kommen Boni, zum Beispiel einkommensabhängig. Die förderfähigen Kosten sinken allerdings ab 2027 schrittweise. Wer plant, sollte deshalb nicht zu lange warten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Heizungsförderung KfW 458.
Warum sich Modernisierung für die Finanzierung lohnt
Energetische Modernisierungen senken die laufenden Kosten und verbessern die Energiewerte der Immobilie. Banken berücksichtigen das zunehmend bei der Bewertung: Ein guter energetischer Zustand kann sich positiv auf Beleihungswert, Konditionen und spätere Anschlussfinanzierungen auswirken. Hintergründe dazu lesen Sie im Beitrag Absage trotz gutem Einkommen.
Energieausweis: neue Regeln ab 2027
Mit dem GModG ändern sich auch die Vorgaben für den Energieausweis. Die neuen Regeln gelten ab Januar 2027. Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer bedeutet, erklären wir im Beitrag zur Energieausweis-Reform.
Unsere Empfehlung
- Modernisierung strukturiert planen und technische Varianten vergleichen
- Fördermöglichkeiten vor der Auftragsvergabe prüfen
- Finanzierung frühzeitig vorbereiten, gern auch zusammen mit einer Anschlussfinanzierung
Wir prüfen gern mit Ihnen, wie sich Ihr Vorhaben am besten finanzieren lässt.
Quellen: BMWSB, Pressemitteilung vom 13.05.2026; Haufe, Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft, 30.07.2026; IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Stand 07/2026. Die Angaben ersetzen keine Energie- oder Rechtsberatung.
