Energieausweis 2027: Was sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Erstmals veröffentlicht am 15. Mai 2026. Überarbeitet und aktualisiert am 5. Oktober 2026.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Für den Energieausweis gelten die neuen Regeln ab Januar 2027. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für Käufer, Verkäufer und Eigentümer.

Die Chronologie
- 13. Mai 2026: Beschluss im Bundeskabinett
- 10. Juli 2026: Beschluss im Bundestag
- 29. Juli 2026: Inkrafttreten
- Januar 2027: neue Vorgaben für den Energieausweis
Was sich beim Energieausweis ändert
- Wohngebäude, freie Wahl: Die Pflicht zum Bedarfsausweis für kleinere Wohngebäude mit Bauantrag vor 1977 entfällt. Bei Wohngebäuden können Eigentümer künftig grundsätzlich zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
- Verbrauchsausweis: Der Verbrauch wird künftig über zwei Jahre erfasst, getrennt nach Energieträgern.
- Effizienzklassen: Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H. Für Nichtwohngebäude gilt die neue Skala von A bis G.
- Nichtwohngebäude: Bei Verkauf oder Vermietung ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
- Mehr Pflichtangaben: Effizienzklasse, Primär- und Endenergiekennwert, absoluter Energieverbrauch und eingesetzte erneuerbare Energien.
- Digital: Der Energieausweis wird digital und maschinenlesbar, auf Papier gibt es ihn nur noch auf Wunsch.
- Neue Anlässe: Der Ausweis ist auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags und bei größeren Renovierungen vorzulegen. In Immobilienanzeigen ist zusätzlich das Ausstellungsdatum anzugeben.
- Bußgelder: Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Was das für Sie bedeutet
Für Verkäufer
Bis Ende 2026 werden Energieausweise noch nach den bisherigen Vorgaben ausgestellt. Ab 2027 werden sie umfangreicher. Wer bald verkaufen möchte und einen abgelaufenen Ausweis hat, sollte das Thema rechtzeitig angehen und sich vom Aussteller beraten lassen.
Für Käufer
Banken berücksichtigen die Energieeffizienz bereits heute bei Bewertung und Kreditentscheidung. Ein schlechter Energieausweis kann den Beleihungswert senken oder die Finanzierung erschweren. Lesen Sie den Ausweis deshalb genau und sprechen Sie uns vor der Kaufentscheidung an.
Für Eigentümer
Energetische Maßnahmen lassen sich mit Förderungen von KfW und L-Bank in die Finanzierung einbinden. Einen Überblick finden Sie bei unseren KfW-Förderungen und im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Quellen: Haufe, Energieausweis: Pflichten und Fristen, 10.08.2026; Haufe, Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft, 30.07.2026. Die Angaben ersetzen keine Energie- oder Rechtsberatung.
