KfW 308

Jung kauft Alt: KfW-Förderung für Familien beim Kauf eines Altbaus

Familien, die ein sanierungsbedürftiges Haus oder eine Wohnung mit schlechter Energieklasse kaufen, erhalten seit dem 3. August 2026 bis zu 180.000 Euro zinsgünstigen KfW-Kredit. Neu ist: Statt eines Gesamtstandards reichen jetzt auch festgelegte Einzelmaßnahmen.

Hinweis: Förderkonditionen, Zinssätze und Fördermittel können sich jederzeit ändern, auch kurzfristig. Die jeweils aktuellen Bedingungen finden Sie direkt bei der KfW auf kfw.de. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung, den wir im Gespräch mit Ihnen prüfen.

Illustration: sanierungsbedürftiges Haus der Energieklasse F bis H wird zum sanierten Eigenheim einer Familie

Was sich geändert hat

Die neuen Bedingungen seit 3. August 2026

Kriteriumbis 2. August 2026seit 3. August 2026
Kredit bei 1 Kind100.000 Euro140.000 Euro
Kredit bei 2 Kindern125.000 Euro160.000 Euro
Kredit ab 3 Kindern150.000 Euro180.000 Euro
Sanierungszielnur Effizienzhaus 70 EEEffizienzhaus 85 EE oder festgelegte Einzelmaßnahmen
Sanierungsfrist54 Monate ab Zusageunverändert 54 Monate
Einkommensgrenze90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kindunverändert
ObjektEnergieklasse F, G oder Hunverändert

Der neue Weg

Einzelmaßnahmen statt Gesamtstandard

Bisher musste der gekaufte Altbau innerhalb der Frist auf Effizienzhaus 70 EE gebracht werden. Das setzt bei einem unsanierten Haus ein umfassendes Paket voraus. Jetzt kann die Sanierung auch durch mehrere festgelegte Einzelmaßnahmen nach den technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt werden:

  • Heizungstausch auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien
  • Fenstertausch
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke

Für diesen Weg genügt grundsätzlich die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs. Beim Weg über den Effizienzhaus-Standard bleibt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte Pflicht. Bereits sanierte Bauteile müssen nicht erneut angefasst werden. Welcher Umfang im Einzelfall reicht, klären wir vor dem Antrag.

Voraussetzungen

Wer gefördert wird

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt höchstens bei 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
  • Die Immobilie hat laut Energieausweis die Klasse F, G oder H.
  • Sie ziehen selbst ein und besitzen kein weiteres Wohneigentum in Deutschland.
  • Der Antrag wird vor dem notariellen Kaufvertrag über Ihre Bank gestellt.

Mit der Förderung lassen sich zusätzlich Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren, etwa für die Heizung über das Programm 458.

Region

Warum das Programm in Südbaden besonders passt

Im Markgräflerland, am Kaiserstuhl, im Kinzig- und Renchtal und am Hochrhein stehen viele Häuser aus den 1950er bis 1980er Jahren zum Verkauf. Sie sind oft günstiger als ein Neubau, haben aber eine schlechte Energieklasse. Genau diese Objekte fördert „Jung kauft Alt“. Wir planen Kaufpreis, Sanierung, Förderkredit und Zuschüsse als eine Finanzierung, damit die Rate auch nach der Sanierung passt.

Häufige Fragen zu Jung kauft Alt

Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?

Ohne gültigen Energieausweis mit Klasse F, G oder H ist keine Förderung möglich. Der Verkäufer muss ihn ohnehin vorlegen, notfalls wird er vor dem Antrag erstellt.

Wie lange habe ich für die Sanierung Zeit?

54 Monate ab Zusage. Das reicht für eine schrittweise Umsetzung, sollte aber von Anfang an geplant sein.

Gibt es einen Zuschuss?

Nein, gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit. Zuschüsse für einzelne Maßnahmen kommen über andere Programme hinzu.

Gelten die neuen Beträge auch für ältere Anträge?

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Die neuen Bedingungen gelten für Anträge ab dem 3. August 2026.

Haben Sie ein Haus im Blick?

Wir prüfen Energieklasse, Einkommen und Sanierungsweg, bevor Sie zum Notar gehen. Kostenfrei, telefonisch, per Video oder in Eschbach.

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Verfasst von Oliver Brand, Geschäftsführer der Baufi-Zentrum Baden GmbH, seit 1991 in der Baufinanzierung tätig. Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026.