Neue Förderung ab 2027
Eigenheimrente ab 2027: die neue Förderung für Wohneigentum in Südbaden
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Förderung für selbst genutztes Wohneigentum ab dem 1. Januar 2027 deutlich ausgeweitet. Abschließen können Sie bereits heute.
Was sich ändert
Die Eigenheimrente ist die staatlich geförderte Form des Sparens für selbst genutztes Wohneigentum. Zulagen und Steuervorteile senken die Gesamtkosten Ihrer Finanzierung. Ab 2027 fallen diese Vorteile deutlich stärker aus als bisher.
| Merkmal | Bisher | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage je Person und Jahr | 175 Euro | bis zu 540 Euro (50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro) |
| Kinderzulage je Kind und Jahr | bis zu 300 Euro | bis zu 300 Euro, ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat |
| Förderberechtigt | abhängig von der Rentenversicherungspflicht | erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften |
| Verwendung | Eigenkapitalaufbau und Tilgung | Eigenkapitalaufbau und Tilgung |
Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Der Mindesteigenbeitrag beträgt dann 120 Euro im Jahr.
Wir erklären Ihnen die neue Förderung frühzeitig und rechnen Ihnen vor, was sie in Ihrer Situation konkret bedeutet.
Rechenbeispiel
Eine Familie, beide berufstätig, ein Kind. Jeder zahlt 30 Euro im Monat in einen Bausparvertrag mit Eigenheimrente ein, zusammen also 720 Euro im Jahr. Der Staat legt 660 Euro dazu: zweimal 180 Euro Grundzulage und 300 Euro für das Kind. Wer die Höchstbeträge ausschöpft, kommt auf bis zu 1.380 Euro im Jahr.
Für wen sich die Eigenheimrente lohnt
- Für alle, die in den nächsten Jahren Wohneigentum kaufen oder bauen möchten und jetzt Eigenkapital aufbauen
- Für Eigentümer mit laufendem Darlehen, die schneller tilgen wollen
- Für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulage stark ins Gewicht fällt
- Neu auch für Selbstständige und Freiberufler, die bisher außen vor waren
Häufige Fragen zur Eigenheimrente
Was ist die Eigenheimrente?
Die Eigenheimrente ist die staatlich geförderte Form des Sparens für selbst genutztes Wohneigentum, umgangssprachlich Wohn-Riester. Zulagen und Steuervorteile senken die Gesamtkosten Ihrer Finanzierung.
Lohnt sich ein Abschluss schon vor 2027?
In vielen Fällen ja. Verträge nach dem bisherigen Modell können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2027 können bestehende Verträge in die neue Förderung wechseln, ohne dass bisher erhaltene Zulagen verloren gehen. So starten Sie den Ansparvorgang früher und nutzen ab 2027 die höheren Zulagen.
Bin ich als Selbstständige oder Selbstständiger förderberechtigt?
Nach der Neuregelung ab 2027 ja. Das ist die wesentlichste Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage, in der Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht regelmäßig ausgeschlossen waren.
Was passiert, wenn ich die Immobilie später verkaufe?
Dann ist die geförderte Summe grundsätzlich nachzuversteuern oder innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie zu übertragen. Wir gehen die Folgen vor dem Abschluss mit Ihnen durch.
Kann ich die Eigenheimrente mit meiner bestehenden Finanzierung verbinden?
Ja. Sie lässt sich mit einer Anschlussfinanzierung und mit Modernisierungsvorhaben kombinieren. Wir prüfen, ob die Kombination in Ihrem Fall günstiger ist als eine getrennte Lösung.
Wir rechnen es Ihnen vor
Kostenfreies Erstgespräch, telefonisch, per Videoberatung oder persönlich in Eschbach. Telefon +49 7634 50851-0.
Passend dazu
- Baufinanzierung in Freiburg und Südbaden
- Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen
- Modernisierungsvorsorge für Ihre Immobilie
Verfasst von Oliver Brand, Geschäftsführer der Baufi-Zentrum Baden GmbH, Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34i Absatz 1 GewO. Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026.
